Ursprünge
© copyright Helmut Hennig Text und Bilder aus "Heimatbeilage zum Amtl. Schulanzeiger des Regierungsbezirks Oberfranken - Bayreuth Nov. 1998 - Nr 256
Warthen auff dem Gebirg"

Die Ursprünge des Wartenwesens
Die Ursprünge des Wartenwesens liegen, wie vieles im heimatgeschichtlichen Bereich, im dunkeln. Manches - bei uns vor allem Flurnamen - deutet darauf hin, daß erste Warten in unserer Heimat schon aus der Zeit vor der Flächen­besiedlung des Fichtelgebirges stammten. Die meisten dieser auf Warten hin­deutenden Flurnamen finden wir entlang von Altstraßen, und es erscheint logisch, daß sie wohl dem Zweck der Sicherung dieser ersten Verkehrswege dienten. Nach den Forschungen von Frau Elisabeth Jäger lag z. B. eine Warte bei Bernstein an einer frühen Straße von Marktredwitz nach Hof. Eine „Hohe Warte" auf dem Hügel zwischen Neudes und Holzmühl befand sich an der möglicherweise bis in die Karolingerzeit zurückgehenden Altstraße, die man von Hühnerhöfen über Neudes, Höchstädt, Markhausen ins Böhmische ver­folgen kann. Auf welche Art diese „Warten" in fast menschenleerem Gebiet zur Sicherheit von Reisenden, zumeist wohl Kaufleuten, beitrugen, ist unklar. Denkbar wäre, daß an solchen Punkten ortskundige Führer die Fremden erwarteten und sie jeweils ein Stück weit auf unbekanntem Weg begleiteten. In späterer Zeit, als das Fichtelgebirge schon mit Siedlungen überzogen ist, finden wir Warten vor allem auf Anhöhen mit guter Rundumsicht, und es ist offensichtlich, daß zwischen diesen auf irgendeine Art kommuniziert werden konnte. Man erkennt, daß die einzelnen Warten im Laufe der Zeit zu einem ganzen Wartensystem ausgebaut worden waren, das wohl in erster Linie der schnellen Nachrichtenübermittlung über größere Entfernungen diente. Die Zeit des systematischen Ausbaus dieses Alarmsystems kann man anhand historischer Entwicklungen einigermaßen logisch eingrenzen. Seit alters her hat es zweifellos die Notwendigkeit gegeben, sich möglichst frühzeitig und schnell über drohende Gefahren zu unterrichten, einmal, um rechtzeitig die Flucht ergreifen zu können, zum anderen auch, um sich zu sammeln und vereint einer Bedrohung begegnen zu können. Der Ausbau eines solchen Systems erscheint in so früher Zeit recht auf­wendig. Es ist daher unwahrscheinlich, daß in einer Zeit von Kleinstherr­schaften, wie sie vor allem in Rodungsgebieten vorkamen, in einer Zeit, in der auch mächtigere Herren nur über Streubesitz verfügten, derartige Anlagen sinnvoll und machbar gewesen wären. Mir scheint sicher zu sein, daß der Ausbau eines Wartensystems erst mit der Festigung der Territorien in unserer Heimat begonnen hat, und das heißt vor allem mit der Erweiterung des Herr­schaftsbereichs der Burggrafen von Nürnberg.
Es muß auch eine unabweisbare Notwendigkeit zur Errichtung und Inbetrieb-haltung dieser Anlagen vorhanden gewesen sein, und eine solche kann man nur in einer permanenten Gefährdung und Bedrohung eigenen Gebietes sehen. Diese Gefährdung war in einer Zeit, die noch keine Nationalstaaten kannte, nur selten dadurch gegeben, daß - wie es heute gerne verstanden wird - Angriffe ausländischer Mächte zu befürchten gewesen wären. Ihre Ursache war vielmehr in der allgemeinen Rechtsunsicherheit des ausge­henden Mittelalters zu sehen, als mit dem Zusammenbruch der Dynastie der Staufer im Deutschen Reich das „Interregnum" (1254-73) begann, die kaiser­lose, schreckliche Zeit.
Für unsere Heimat war es schlimm, daß etwa gleichzeitig (1248) die Meranier ausstarben, die mit ihrem Besitzkomplex von Baunach bis Bayreuth samt der als Bamberger Lehen übertragenen Radenzgaugrafenwürde, aber auch der Obervogtei des Reiches im Regnitzland um Hof eine regionale Autorität ver­körperten. In der Folgezeit war niemand mehr da, der überkommenes Recht gewährleisten konnte, an den man sich in Streitfällen hätte wenden können. Ausgerechnet in Franken fehlte die starke Herzogsgewalt. Wenn aber die öffentliche Gerichtsgewalt versagte, war jedermann zur Durch­setzung seines wirklichen oder vermeintlichen Rechts auf die eigenmächtige Selbsthilfe angewiesen. „Jedermann" ist hier natürlich nicht ein beliebiger Bauer, sondern ein über entsprechende Machtmittel verfügender Adeliger oder Ritter. Und mit dem Niedergang des Rittertums erhöhte sich die Zahl der Fehden, durch die das Land beunruhigt wurde, immens. Das wichtigste Mittel, dessen sich die Fehdeführenden bedienten, war die Zerstörung des Eigentums des Gegners, seiner Dörfer und Bauernhöfe. Und die wirksamste und gleichzeitig billigste Form der Zerstörung war die Inbrandsetzung. Zur Verhinderung und Bekämpfung derartiger Fehdehandlungen errichteten alle aufstrebenden Territorialmächte Alarmsysteme, die später durchaus auch bei Bedrohung durch ausländische Mächte (Hussiten, Türken, Bayern, Franzo­sen) zum Einsatz kamen.
1385 hatte man das "Burggrafenthum ob dem Gebirg"errichtet, das sich in ein "Oberland" mit dem Gebiet um Kulmbach-Bayreuth, dem Regnitzland um Hof und in das "Land vor dem (böhmischen) Wald" unterteilte. Schon 1389 finden sich die burggräflichen Ämter Weißenstadt-Wunsiedel, Hohenberg und Kirchenlamitz genannt. Und von Anfang an mußte das spätere Sechsämterland durch niemals aufgegebene Ansprüche der Egerer und der böhmischen Könige als besonders gefährdet gelten. Zudem bemühte sich gerade  Burggraf Friedrich, der von Kaiser Karl IV. in den Reichsfürstenstand erhoben wurde,  besonders um die Durchsetzung des Deutschen Landfriedens.

 

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Wartenturm bei Hof, einzige noch
voll erhaltene "Warte" in der Region
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