© copyright Helmut Hennig Text und Bilder aus "Heimatbeilage zum Amtl. Schulanzeiger des Regierungsbezirks Oberfranken - Bayreuth Nov. 1998 - Nr 256
Warthen auff dem Gebirg"
Die Fehde der Guttenberger gegen den Markgrafen Friedrich IV.
Philipp von Guttenberg hatte 1492 seine Burg Neuguttenberg dem Herzog Georg von Bayern/Landshut zu Rittermannslehen aufgetragen, worin Markgraf Friedrich von randenburg-Kulmbach-Ansbach eine Bedrohung seiner Landesfeste Plassenburg erblickte. Als 1497 auch noch eine bayerische Besatzung von 8 Reitern zu Roß und 10 Fußknechten in Neuguttenberg aufgenommen wurde, beschloß der Markgraf, gewaltsam gegen den Guttenberger vorzugehen. Am 4. September 1497 abends überreichten die Abgesandten des Markgrafen in Guttenberg die Kriegserklärung, und zwar als „Feindbrief" ganz in der alten Form des Fehderechts.
Der folgenden viertägigen Belagerung entkamen die in Neuguttenberg anwesenden Vettern heimlich in der Nacht. Der ganze Winter 1497/98 verging mit fruchtlosen Verhandlungen.11 Aber mit dem beginnenden Frühjahr häuften sich die Überfälle der Guttenberger, nun meist unter Führung des Moritz von Guttenberg, auf markgräfliches Gebiet. Ganz erstaunlich ist dabei der Aktionsradius der Guttenberger, die von Schloß Schellenberg (östlich von Flossenbürg) aus operierten, raubten, plünderten und brannten. Und obwohl der Markgraf auf seinem Gebiet zahlreiche Streifen einsetzte, waren die Feinde meist sehr schnell wieder spurlos verschwunden. In dieser Situation erhielt der Hauptmann auf dem Gebirge, Kunz von Wirsberg, den Auftrag, eine Wartordnung auszuarbeiten, die zu den alten eine Reihe neuer Warten vorsah und im einzelnen den Betrieb dieser Alarmanlagen regelte. Doch davon später.
Es dauerte noch geraume Zeit, bis die verheerende Fehde beigelegt werden konnte, und das, obwohl ein großes Aufgebot von Markgräflichen vom 12. Juli 1498 an Schellenberg belagerte und nach dem furchterregenden Einsatz von schwerer Artillerie Philipp von Guttenberg sich in Gefangenschaft begab. Am 13. Juli war Schellenberg gefallen. Philipp erbat eine Gnadenfrist, in der er sich um seine Familie kümmern wollte, und meldete sich am 10. August zum Antritt der ihm zugesagten ritterlichen Haft. Aber er wurde auf der Plassen-burg unter entwürdigenden Bedingungen gefangengehalten. Auf Vermittlung der Ritterschaft kam es zu Verhandlungen in Cadolzburg, an denen Philipp noch gesund und ungebrochen teilnehmen konnte, doch zehn Tage nach dem Scheitern der Gespräche, um den 5. September, wurde der Hauptmann auf dem Gebirge vom Tod des Adeligen unterrichtet. Der Kampf der Vettern Guttenberg, die von einer gewaltsamen Beseitigung Philipps überzeugt waren, nahm in unverminderter Stärke bis 1502 seinen Fortgang. Am Abend des 21. Oktober 1501 gelang es Moritz von Guttenberg und seinen Helfern, in Hof 13 mit Erntevorräten gefüllte Scheunen mit Feuerpfeilen in Brand zu stecken. Die Adeligen hatten in einer Marter bei Neuhof einen Zettel hinterlegt mit den Worten: Wisset, daß ihr solchen brand von niemand änderst habt denn von mir, Moritz von Guttenberg. Deß mein hand-schrift, Datum XVC und 1 Jahr12.
Erst im folgenden Jahr beendete ein fürstliches Schiedsgericht die unheilvolle Fehde. Moritz, der in all den Jahren die Seele des gefährlichen Kleinkriegs gewesen war, mußte seine Kemenate in Guttenberg zu markgräflichen Lehen auftragen und mit zwei anderen jungen Vettern dem Markgrafen für einige Jahre auf eigene Kosten Kriegsdienste leisten. Philipps Gefangenschaft und Tod blieben ungesühnt.
Obwohl die markgräfliche Regierung im ganzen Gebiet zu erhöhter Wachsamkeit aufforderte, die Scheunen leeren und das Getreide ausdreschen und immer wieder die neue Wartordnung bekanntmachen ließ, scheinen diese Maßnahmen wenig zur Sicherheit der Bevölkerung beigetragen zu haben. War die neue Wartordnung nicht effektiv oder nur zu jung, damit ihre Maßnahmen greifen konnten?
Mit der Ausarbeitung der Wartordnung hatten der Hauptmann auf dem Gebirge, Kunz von Wirsberg, und der Landschreiber Friedrich Penker In der guttenbergerischen pfed.. . nach Ostern Ao. p. Ixxxxviij. begonnen, wie in einer Vorbemerkung klargestellt wird.
Der umfangreiche Titel des Endprodukts lautet:
Anordnung der Hohenwarthen oder Wachthürner in dem Marggrafthum Brandenburg oberhalb deß Gebürgs; wohin solche gebauet und wer solche aufrichten und bewachen soll, nebst Instruction, wie die Wachen und Anzeigen zuversehen, die Walter zuvisitiren und die Reissende zubegleiten, die Nach-eyle zu prosequiren, und bey Feuers Gefahr zu observiren sey deAo. 1498
Mit Wächtern besetzt sollten werden Warten
1. auf dem Schneeberg (schneperg, ob dem Rudolffstein),
2. auf dem Weißenstein (weyssenstein ob Stanbach),
3. auf dem Kirchberg bei Helmbrechts (vff dem Hohenperg ob dem Helm-prechts),
4. auf dem Wartberg bei Hof (am perg, hye disset der Stat zum hoff),
5. auf dem Rehberg bei Kulmbach (vff den Rewtperk gegen Blassemberg),
6. auf dem St.-Magnus-Turm bei Kasendorf (vff den thurn ann Sand magnus perg üb Cassendorf),
7. auf dem Sophienberg südlich von Bayreuth (vff dem Culmperg ob Beyreut),
8. auf dem Rauhen Culm (zum Rawhenculm),
9. auf einem Berg bei Creußen (bei Crewsen vff einem perg neben dem kweperg),
10. auf dem Katharinenberg in Wunsiedel (vff dem thurm an Sand katherina Kirchen),
11. auf dem Epprechtstein (vff dem Epprechtsstein),
12. auf der Burg Thierstein (vff dem thierstein),
13. auf dem Schloßturm mitten in Hof (zum hoff vff dem Sloss thurn), |